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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsrichtlinie (EU) 2024/3010 der Kommission vom 29. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2002/55/EG und 2002/57/EG des Rates sowie der Richtlinie 93/61/EWG der Kommission in Bezug auf die Auflistung von Pflanzenschädlingen auf Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial

CELEX
32024L3010
Document type
DIR_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-11-29
In force since
2024-12-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung der Richtlinie 2002/55/EG

Anhang II der Richtlinie 2002/55/EG wird gemäß Ziffer 1 des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.

Article 2 Änderung der Richtlinie 2002/57/EG

Anhang II der Richtlinie 2002/57/EG wird gemäß Ziffer 2 des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.

Article 3 Änderung der Richtlinie 93/61/EWG

Der Anhang der Richtlinie 93/61/EWG wird gemäß Ziffer 3 des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.

Article 4 Umsetzung

1 Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 31. Mai 2025 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 5 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 6 Adressaten

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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