Durchführungsverordnung (EU) 2024/286 der Kommission vom 16. Januar 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b wird wie folgt geändert: a) Der einleitende Teil erhält folgende Fassung: „gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 die durch das Risiko einer Kontamination durch Mykotoxine (einschließlich Aflatoxinen), Pestizidrückstände, einer mikrobiellen Kontamination oder einer Kontamination durch Sudanfarbstoffe, Rhodamin B und Pflanzentoxine bedingten besonderen Bedingungen für den Eingang folgender Kategorien von Sendungen von Lebens- und von Futtermitteln in die Union:“; b) Ziffer ii wird gestrichen. 2. Artikel 8 Absätze 3 und 4 werden gestrichen. 3. Die Anhänge I und II erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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