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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/359 der Kommission vom 17. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

CELEX
32024R0359
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-01-17
In force since
2024-01-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 2 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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