Durchführungsverordnung (EU) 2024/778 der Kommission vom 5. März 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus Protease, gewonnen aus Bacillus licheniformis DSM 33099, als Futtermittelzusatzstoff für alle Geflügelarten für Mastzwecke sowie für Jungtiere aller Geflügelarten für Lege- und Zuchtzwecke (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd)
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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