Durchführungsverordnung (EU) 2024/1056 der Kommission vom 10. April 2024 zur Zulassung von Riboflavin-5’-phosphat, Mononatriumsalz (Vitamin B2), gewonnen aus Bacillus subtilis KCCM 10445, als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
Text
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Article 1 Zulassung
Der im Anhang beschriebene Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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