Durchführungsverordnung (EU) 2024/1196 der Kommission vom 25. April 2024 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Lentilactobacillus buchneri DSM 19455 als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 774/2013
Text
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Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 774/2013
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 774/2013 wird aufgehoben.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese enthaltenden Futtermittel, die vor dem 16. Mai 2025 gemäß den vor dem 16. Mai 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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