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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1294 der Kommission vom 1. März 2024 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2867 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Leitprinzipien und Kriterien für die Festlegung der Verfahren zur Überprüfung der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte von in Betrieb befindlichen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge)

CELEX
32024R1294
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2024-03-01
In force since
2024-05-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2867 erhält folgende Fassung: „b) Hersteller, die mit allen ihren verbundenen Unternehmen insgesamt für weniger als 1000 neue Personenkraftwagen oder weniger als 1000 neue leichte Nutzfahrzeuge verantwortlich waren, die in der Union in dem Kalenderjahr zugelassen wurden, das zwei Jahre vor dem Kalenderjahr liegt, in dem gemäß Artikel 3 Absatz 1 Prüffamilien in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ausgewählt wurden.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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