Durchführungsverordnung (EU) 2024/1325 der Kommission vom 8. Mai 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus Cyanocobalamin (Vitamin B12), hergestellt aus Ensifer adhaerens CGMCC 21299 als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen ist, wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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