Durchführungsverordnung (EU) 2024/1332 der Kommission vom 17. Mai 2024 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen
Text
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Article 1
Die Anhänge I, VII, VIII, XII und XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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