Durchführungsverordnung (EU) 2024/1685 der Kommission vom 17. Juni 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus glycosyliertem 1,25-Dihydroxycholecalciferol aus dem Extrakt von Solanum glaucophyllum als Futtermittelzusatzstoff für Milchkühe
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ einzuordnen ist, wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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