Durchführungsverordnung (EU) 2024/1810 der Kommission vom 1. Juli 2024 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Lentilactobacillus buchneri DSM 22501 als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1113/2013
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1113/2013
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1113/2013 wird der Eintrag 1k20738 zu „Lactobacillus buchneri DSM 22501“ gestrichen.
Article 3 Übergangsmaßnahmen
Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese enthaltenden Futtermittel, die vor dem 22. Juli 2025 gemäß den vor dem 22. Juli 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions