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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1810 der Kommission vom 1. Juli 2024 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Lentilactobacillus buchneri DSM 22501 als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1113/2013

CELEX
32024R1810
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-07-01
In force since
2024-07-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1113/2013

Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1113/2013 wird der Eintrag 1k20738 zu „Lactobacillus buchneri DSM 22501“ gestrichen.

Article 3 Übergangsmaßnahmen

Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese enthaltenden Futtermittel, die vor dem 22. Juli 2025 gemäß den vor dem 22. Juli 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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