Durchführungsverordnung (EU) 2024/1855 der Kommission vom 3. Juli 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Musters für Bescheinigungen des Schadenverlaufs
Text
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Article 1
Die Bescheinigung des Schadenverlaufs wird in Form des Musters in Teil A des Anhangs ausgestellt und gemäß den Erläuterungen in Teil B des Anhangs ausgefüllt. Die Bescheinigung des Schadenverlaufs wird in elektronischer Form bereitgestellt. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird die Bescheinigung des Schadenverlaufs unentgeltlich auch in Papierform bereitgestellt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 24. Juli 2025.
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