Durchführungsverordnung (EU) 2024/2047 der Kommission vom 29. Juli 2024 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Samen und Mehl aus Samen von Vigna subterranea (L.) Verdc. als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470
Text
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Article 1
1 Samen und Mehl aus Samen von Vigna subterranea (L.) Verdc. dürfen in der Union in Verkehr gebracht werden. Samen und Mehl aus Samen von Vigna subterranea (L.) Verdc. werden als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.
2 Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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