Durchführungsverordnung (EU) 2024/2185 der Kommission vom 3. September 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus Bacillus subtilis (FERM BP-07462), Enterococcus lactis (FERM BP-10867) und Clostridium butyricum (FERM BP-10866) als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Mastgeflügelarten, alle Jungtiere von Lege- oder Zuchtgeflügelarten und Ziervögel (Zulassungsinhaber: Toa Biopharma Co., Ltd.)
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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