Durchführungsverordnung (EU) 2024/2445 der Kommission vom 11. September 2024 zur Abweichung für das Jahr 2024 von Artikel 75 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höhe der Vorschüsse für flächen- und tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Abweichend von Artikel 75 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 können die Mitgliedstaaten für das Antragsjahr 2024 Vorschüsse in Höhe von bis zu 85 % bei der im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums gewährten Förderung gemäß Artikel 67 Absatz 2 der genannten Verordnung leisten.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions