Durchführungsverordnung (EU) 2024/2707 der Kommission vom 21. Oktober 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 mit Vorschriften für die Konformitätskontrolle der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Methoden zur Analyse der Merkmale von Olivenöl
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(4 Wird in einer Probe natives Olivenöl extra der Grenzwert für den Fehlermedian der organoleptischen Merkmale gemäß Anhang I Tabelle A der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 nicht eingehalten, melden die betreffenden Mitgliedstaaten dies gemäß Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 als Verstoß, es sei denn, die nationalen Behörden vermuten eine absichtliche Handlung von Unternehmen oder natürlichen Personen, die darauf abzielt, die Erwerber zu täuschen und daraus einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions