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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2883 der Kommission vom 18. November 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2024 bis 30. Dezember 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit

CELEX
32024R2883
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-11-18
In force since
2024-11-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen berechnen ihre versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2024 bis 30. Dezember 2024 anhand der in Absatz 2 aufgeführten technischen Informationen.

2 Für jede maßgebliche Währung werden der beste Schätzwert nach Artikel 77 der Richtlinie 2009/138/EG, die Matching-Anpassung nach Artikel 77c der genannten Richtlinie und die Volatilitätsanpassung nach Artikel 77d der genannten Richtlinie anhand der folgenden technischen Informationen berechnet: a) der in Anhang I aufgeführten maßgeblichen risikofreien Zinskurven; b) der in Anhang II aufgeführten grundlegenden Spreads für die Berechnung der Matching-Anpassung; c) der in Anhang III für jeden maßgeblichen nationalen Versicherungsmarkt aufgeführten Volatilitätsanpassungen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 30. September 2024.

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