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Verordnung (EU) 2024/3234 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn

CELEX
32024R3234
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2024-12-19
In force since
2024-12-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115

„(2 Am 29. Juni 2023 wird allen Ländern ein normales Risiko zugeordnet. Die Kommission stuft die Länder oder Landesteile ein, die gemäß Absatz 1 dieses Artikels ein geringes oder ein hohes Risiko aufweisen. Die Liste der Länder oder Landesteile, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen, wird im Wege von Durchführungsrechtsakten veröffentlicht, die spätestens am 30. Juni 2025 gemäß dem in Artikel 36 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen werden. Diese Liste wird überprüft und gegebenenfalls, sooft es nötig ist, im Lichte neuer Erkenntnisse aktualisiert.“

Article 37 Aufhebung

1 Die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 wird mit Wirkung vom 30. Dezember 2025 aufgehoben.

2 Die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 gilt jedoch bis zum 31. Dezember 2028 weiterhin für Holz und Holzerzeugnisse im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 995/2010, die vor dem 29. Juni 2023 erzeugt und ab dem 30. Dezember 2025 in Verkehr gebracht wurden.

3 Abweichend von Artikel 1 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung müssen Holz und Holzerzeugnisse im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 995/2010, die vor dem 29. Juni 2023 erzeugt und ab dem 31. Dezember 2028 in Verkehr gebracht wurden, Artikel 3 der vorliegenden Verordnung entsprechen.“

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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