Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss C/2024/2206 Präambel Die Europäische Kommission (im Folgenden „ die Kommission “ ) und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (im Folgenden „ der Ausschuss “ ) sind der Auffassung, dass es in ihrem gemeinsamen Interesse liegt, ihre Beziehungen durch die Umsetzung des vorliegenden Protokolls auszubauen. Die darin enthaltenen Modalitäten für eine verstärkte Zusammenarbeit ersetzen die im Protokoll vom 22. Februar 2012 vorgesehenen Modalitäten. Die neuen Vereinbarungen sollen zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen beitragen, die gemäß Artikel 11 Absätze 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eine stärkere Einbindung der zivilgesellschaftlichen Organisationen in die Politikgestaltung und den Beschlussfassungsprozess der Europäischen Union sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene sowie die Entwicklung eines ständigen strukturierten Dialogs zwischen diesen Organisationen und den EU-Organen fördern.
Aufgrund der ihm in den Verträgen übertragenen Aufgaben kommt dem Ausschuss eine besondere Verantwortung für die Stärkung der demokratischen Legitimität und der Wirksamkeit der Institutionen und politischen Maßnahmen der Europäischen Union zu. Vor diesem Hintergrund spielt der Ausschuss als Mittler zwischen den Organisationen der Zivilgesellschaft und den EU-Organen gemäß Artikel 13 EUV eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 11 EUV durch diese Organe. Die Kommission und der Ausschuss arbeiten bei der Erfüllung der drei grundlegenden Aufgaben des Ausschusses zusammen, die in dessen Grundsatzerklärung zu seinen Aufgaben niedergelegt sind:
Der Ausschuss trägt dazu bei, dass die Politik und die Gesetzgebung der EU den wirtschaftlichen, sozialen und bürgerschaftlichen Gegebenheiten besser Rechnung tragen, indem er das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission mit dem Fachwissen und der Repräsentativität seiner Mitglieder sowie durch Dialog und die Suche nach einem Konsens zum Nutzen aller unterstützt. Als institutionelles Forum, das die organisierte Zivilgesellschaft vertritt, sie informiert, ihr die Möglichkeit zur Artikulation ihrer Belange bietet und den Dialog mit ihr gewährleistet, begünstigt der Ausschuss die Entwicklung einer von mehr Teilhabe und Bürgernähe geprägten Europäischen Union.
Darüber hinaus fördert der Ausschuss die Grundwerte der europäischen Integration, die partizipative Demokratie sowie die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft in Europa und der ganzen Welt. Die Kommission unterstützt die Stärkung der beratenden Rolle des Ausschusses (die von seinen Fachgruppen, der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel (CCMI) und den Arbeitsorganen des Ausschusses wie den Beobachtungsstellen und Ad-hoc-Gruppen ausgeübt wird) sowohl im Vorfeld der Politikgestaltung und Rechtsetzung der Union als auch danach. Die Kommission unterstützt eine enge Partnerschaft mit dem Ausschuss, um eine wirtschaftlich florierende, sozial inklusive und ökologisch nachhaltige Union zu verwirklichen und die Vorteile einer digitalisierten Gesellschaft und Wirtschaft in vollem Umfang zu nutzen.
Die Kommission und der Ausschuss sind sich darin einig, wie wichtig es ist, die Grundwerte der Europäischen Union und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und gleichzeitig die Europäische Union zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort zu machen und Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität anzustreben. Der EWSA beteiligt sich gegebenenfalls an der Bewertung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die allgemein geltenden Bestimmungen von Artikel 8 bis 12 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Die Kommission und der Ausschuss arbeiten gemeinsam an der Weiterentwicklung der partizipativen Demokratie auf EU-Ebene mit dem Ziel, die demokratische Legitimität der Union zu stärken. Insbesondere sehen die Kommission und der Ausschuss in dieser Zusammenarbeit ein besonders geeignetes Instrument für einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft, wie er in Artikel 11 EUV festgeschrieben ist. Die Kommission unterstützt die Initiativen des Ausschusses zur Erleichterung, Förderung und Strukturierung des Dialogs und der Konsultation mit der organisierten Zivilgesellschaft in Europa sowie die Initiativen zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft als Ganzes.
Die Kommission unterstützt des Weiteren die Initiativen des Ausschusses zur Stärkung der Beziehungen zum Netz der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbarer Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, damit der Ausschuss seine Funktion als Sprachrohr der organisierten Zivilgesellschaft, deren Erwartungen und Wünsche er zum Ausdruck bringt, in vollem Umfang wahrnehmen kann. Die Kommission und der Ausschuss können gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt weitere Möglichkeiten für den Ausbau ihrer Zusammenarbeit bestimmen, z. B. mit Blick auf die Folgemaßnahmen zu den Vorschlägen der Konferenz zur Zukunft Europas.
I. Institutionelle und administrative Beziehungen Arbeitsprogramm der Kommission 1. Jeweils zu Beginn des Mandats der Kommission legt der Kommissionspräsident dem Plenum des Ausschusses seine strategischen Zielsetzungen dar. 2. Im ersten Halbjahr eines jeden Jahres gibt der Ausschuss seine wichtigsten Prioritäten in Bezug auf das Arbeitsprogramm der Kommission für das kommende Jahr bekannt und erklärt, wie er zu dessen Umsetzung beitragen will. Es ist vorgesehen, dass der Kommissionspräsident und/oder der für interinstitutionelle Beziehungen zuständige Vizepräsident der Kommission und der Präsident des Ausschusses im Zuge der Erstellung des Arbeitsprogramms der Kommission mindestens einmal jährlich zu einem Treffen zusammenkommen, um Themen von beiderseitigem Interesse zu erörtern.
3. Im zweiten Halbjahr eines jeden Jahres organisiert der Ausschuss eine Debatte über die Zukunft der Europäischen Union, bei der der Präsident der Kommission oder der für interinstitutionelle Beziehungen zuständige Vizepräsident die strategischen Prioritäten der Europäischen Union für das nachfolgende Jahr vorstellt. Sitzungen und Informationsaustausch 4. Die Mitglieder der Kommission sind aufgefordert, insbesondere im Rahmen der Plenartagungen an den Arbeiten des Ausschusses teilzunehmen, um die strategische Ausrichtung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen sowie etwaige zuvor einvernehmlich festgelegte Themen zu erörtern.
Die Kommissionsmitglieder können auch darum ersuchen, im Plenum gehört zu werden. Kommissionsmitglieder oder in Ausnahmefällen auch hochrangige Beamte können darum ersuchen, an einer Aussprache des Ausschusspräsidiums über Kommissionsvorschläge teilzunehmen. Mindestens einmal jährlich finden Treffen zwischen den Vorsitzenden oder Vertretern der Fachgruppen und der CCMI und den entsprechenden Mitgliedern oder hochrangigen Beamten der Kommission statt, um Fragen von gemeinsamem Interesse und gemeinsame Tätigkeiten zu erörtern. Solche Sitzungen können ad hoc abgehalten werden oder im Rahmen einer Sitzung oder Konferenz der Fachgruppen/der CCMI stattfinden.
5. Die Kommissionsvertreter werden in die Arbeiten des Ausschusses zu den Dossiers, für die sie zuständig sind, einbezogen und nehmen nach Möglichkeit an den Sitzungen teil, zu denen sie eingeladen werden. Sie erläutern die Vorschläge der Kommission oder andere zu prüfende Dokumente und informieren über den Fortgang der Dossiers. In Bezug auf die Dossiers, für die sie zuständig sind, arbeiten sie eng mit den jeweils zuständigen Vertretern des Ausschusses zusammen. 6. Die von den einzelnen Kommissionsdienststellen benannten Koordinatoren oder Verantwortlichen sowie die Sekretariate der Fachgruppen und der CCMI tauschen regelmäßig Informationen aus, vor allem im Rahmen der Arbeitsplanung der Kommissionsdienststellen und der Umsetzung der Prioritäten der Fachgruppen, um unter anderem gemeinsame Tätigkeiten festzulegen.
Die Kommission übermittelt der Präsidentschaft des Ausschusses die Tagesordnung ihrer anstehenden Sitzungen zur Kenntnisnahme. Die von den einzelnen Kommissionsdienststellen benannten Koordinatoren kommen mindestens einmal jährlich mit dem Sekretariat des Ausschusses zusammen, um Informationen über die wichtigsten von der Kommission bzw. dem Ausschuss durchgeführten oder geplanten Aktivitäten und Initiativen von gemeinsamem Interesse auszutauschen. Gemeinsame Kooperationsinitiativen 7. Auf der Grundlage der jeweiligen Prioritäten der Kommission und des Ausschusses kann der Ausschuss eingeladen werden, im Einklang mit den geltenden Vorschriften an einschlägigen Expertengruppen der Kommission teilzunehmen, die sich mit Themen befassen, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen.
Gegebenenfalls können die Kommission und der Ausschuss beschließen, für in die Zuständigkeit des Ausschusses fallende Fragen gemeinsam Kooperationsplattformen zu betreiben oder künftige Initiativen durchzuführen. Zu bestimmten Themen kann der Ausschuss auf verschiedenen Ebenen eng mit den Kommissionsdienststellen zusammenarbeiten. Solche Kooperationsmaßnahmen können bilateral sein und in einem Wissensaustausch und der gemeinsamen Teilnahme an Veranstaltungen bestehen, es kann sich dabei jedoch auch um einmalige Initiativen handeln. II. Beratende Funktion des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 8.
Der Ausschuss betont, wie wichtig eine ordnungsgemäße legislative Programmplanung und frühzeitige Informationen sind, insbesondere bei dringenden und sensiblen Dossiers. Der Ausschuss bemüht sich, in der Organisation seiner Arbeiten den Prioritäten und Fristen der Kommission Rechnung zu tragen. Zu diesem Zweck informiert die Kommission den Ausschuss im Rahmen des regelmäßigen Austauschs zwischen den Fachgruppen bzw. der CCMI und den Kommissionsdienststellen über den Zeitplan für ihre Vorschläge. Nimmt die Kommission nach bereits erfolgter Befassung des Ausschusses wesentliche Änderungen an ihrem ursprünglichen Vorschlag vor, stellt sie im Fall einer laut Vertrag obligatorischen Befassung sicher, dass der Ausschuss erneut mit diesem Vorschlag befasst wird.
Fakultative Befassung und Initiativstellungnahmen 9. Auf der Grundlage des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission und der Prüfung der jeweiligen Prioritäten der Kommission und des Ausschusses übermittelt der Generalsekretär der Kommission dem Ausschuss ein Verzeichnis der Vorschläge, für die eine fakultative Befassung vorgesehen ist. Dieses Verzeichnis enthält auch Vorlagen ohne Gesetzescharakter, zu denen die Kommission den Ausschuss um Stellungnahme ersuchen will. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss jederzeit Stellungnahmen zu Themenbereichen erarbeiten kann, für die er sich zuständig und sachkundig sieht und in denen er somit einen nützlichen Beitrag leisten kann.
10. Die Kommission und der Ausschuss sollten nach Maßgabe der Verträge eine gezielte Auswahl an Themen treffen, damit ihre Zusammenarbeit einen möglichst großen Nutzen entfaltet. In diesem Sinne stützt die Kommission ihre Beschlüsse über eine fakultative Befassung insbesondere auf folgende Kriterien: Der Gegenstand der Befassung ist von allgemeinem Interesse und deckt Bereiche ab, in denen der Ausschuss mit der Erarbeitung einer Stellungnahme einen nützlichen Beitrag zum Politikgestaltungs- und Beschlussfassungsprozess der Union erbringen kann. Ziel ist es, Debatten über die Zweckmäßigkeit von EU-Maßnahmen im betreffenden Bereich oder zu einem bestimmten Thema in Gang zu setzen.
Der Ausschuss bemüht sich, seine Arbeit weiter zu straffen und den Schwerpunkt auf jene Stellungnahmen zu legen, mit denen er aller Voraussicht nach einen konkreten Nutzen für den Politikgestaltungs- und Beschlussfassungsprozess der Union erbringen kann. Sondierungsstellungnahmen 11. Im Rahmen des Politikgestaltungsprozesses der Union kann die Kommission im Zuge der Planung ihrer Arbeiten den Ausschuss auffordern, Sondierungsstellungnahmen zu allen Bereichen abzugeben, die für die organisierte Zivilgesellschaft von besonderer Bedeutung sind und für die sie den Ausschuss für zuständig und sachkundig hält.
Sobald die Kommission ihr Arbeitsprogramm angenommen hat, erörtert sie ihre Initiativen gemeinsam mit dem Ausschuss, um fünf Themen zu ermitteln, die Gegenstand von Sondierungsstellungnahmen sein könnten. Derartige Ersuchen um Sondierungsstellungnahmen werden dem Ausschuss von dem für interinstitutionelle Beziehungen zuständigen Vizepräsidenten der Kommission unter genauer Angabe des Gegenstands und gegebenenfalls der Frist für die Abgabe der Stellungnahme übermittelt. Der Ausschuss nimmt seine Sondierungsstellungnahme fristgerecht und in jedem Fall so rechtzeitig an, dass die Kommission ihren Vorschlag wie geplant annehmen kann.
Die Kommission und der Ausschuss bemühen sich, diese Ersuchen um Sondierungsstellungnahmen in einen integrierten Ansatz einzubinden, der es ermöglicht, die Ansichten aller Akteure der Zivilgesellschaft so umfassend wie möglich zu berücksichtigen. Übermittlung von Kommissionsdokumenten und Gliederung der Stellungnahmen des Ausschusses 12. Die Kommission übermittelt dem Ausschuss zeitgleich mit dem Europäischen Parlament und dem Rat sämtliche Dokumente und Informationen, die dieser zur Wahrnehmung seiner beratenden Funktion benötigt. 13. Um seine Stellungnahmen übersichtlicher zu gestalten, bemüht sich der Ausschuss insbesondere darum, die von ihm vorgeschlagenen Änderungen an den Legislativvorschlägen der Kommission deutlich herauszustellen; seine wichtigsten Empfehlungen und Vorschläge zusammenzufassen.
Folgemaßnahmen zu Stellungnahmen 14. Die Kommission ergreift bei der Festlegung der politischen Maßnahmen und Beschlüsse der Union angemessene Folgemaßnahmen zu den vom Ausschuss erarbeiteten Stellungnahmen einschließlich der Initiativstellungnahmen. Die Kommission teilt systematisch und unter Angabe einer Begründung mit, ob die in den Stellungnahmen des Ausschusses enthaltenen Änderungsvorschläge und inhaltlichen Empfehlungen berücksichtigt wurden. Die Kommission berücksichtigt die in den Sondierungsstellungnahmen formulierten Anmerkungen bei der Politikgestaltung. Nach Möglichkeit erteilt das zuständige Kommissionsmitglied auf der der Verabschiedung der Stellungnahme folgenden Plenartagung diesbezügliche Auskünfte.
Die Kommission nimmt in der Folgenabschätzung zu ihrem Legislativvorschlag grundsätzlich Bezug auf die Sondierungsstellungnahme des Ausschusses. Von der Kommission akzeptierte Änderungsvorschläge zu Rechtsakten werden von ihr möglichst in ihren geänderten Vorschlag eingearbeitet. Agenda für bessere Rechtsetzung 15. Die Kommission und der Ausschuss arbeiten zusammen, um einen wirksamen Beitrag zu einer besseren Rechtsetzung und zur Agenda für bessere Rechtsetzung zu leisten. Der Ausschuss sorgt dafür, dass die Ansichten der organisierten Zivilgesellschaft in den faktengestützten Prozess einfließen.
Auf Ersuchen der Kommission beteiligt sich der Ausschuss an den Ex-post-Bewertungen der Kommission. Auf der Grundlage der für die kommenden zwei Jahre geplanten Bewertungen ersucht die Kommission den Ausschuss, die Dossiers auszuwählen, zu denen er in Form von Stellungnahmen oder Bewertungsberichten (wie in seiner Geschäftsordnung definiert) beitragen möchte. Der Ausschuss kann auch in die Vorarbeiten während der Konsultationstätigkeiten für Folgenabschätzungen und Bewertungen einbezogen werden. So kann der Ausschuss die Kommission in ihrem Konsultationsprozess in Bereichen unterstützen, die für die Zivilgesellschaft von besonderer Bedeutung sind.
Darüber hinaus kann der Ausschuss öffentliche Konsultationen, die für die Zivilgesellschaft von besonderer Bedeutung sind, in den Heimatorganisationen seiner Mitglieder bekannt machen, um auf diese Weise eine höhere Öffentlichkeitswirkung zu erzielen. Der Ausschuss und die Kommission werden ihre Zusammenarbeit im Rahmen des REFIT-Programms, das Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung ist, und der Plattform „ Fit for Future “ fortsetzen. Die Kommission und der Ausschuss arbeiten bei der strategischen Vorausschau auf Verwaltungsebene im Rahmen des Europäischen Systems für strategische und politische Analysen (ESPAS) zusammen.
Der Ausschuss kann auch zu bestimmten Vorausschauaktivitäten der Kommission beitragen, indem er die Ansichten der Zivilgesellschaft sowie das Fachwissen seiner Mitglieder und Netze einbringt. Die Kommission wird den Ausschuss bei der Stärkung seiner Kapazitäten im Bereich der Vorausschau durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen, z. B. über bestehende Verfahren oder Instrumente, unterstützen. III. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und die organisierte Zivilgesellschaft Organisationen und Netze der Zivilgesellschaft 16. Dem Ausschuss kommt besondere Verantwortung dafür zu, die partizipative Demokratie zu verwirklichen.
Mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) wurde seine spezifische Rolle als Mittler im Dialog zwischen der organisierten Zivilgesellschaft und den EU-Institutionen weiter gestärkt. Nach Artikel 11 EUV arbeiten die Kommission und der Ausschuss zusammen, um die Teilhabe und den Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene weiter zu stärken und diese umfassender in den Politikgestaltungs- und Beschlussfassungsprozess der EU und in die Vorbereitung der EU-Rechtsvorschriften einzubinden. Gemeinsam fördern die Kommission und der Ausschuss insbesondere im Rahmen der vom Ausschuss eingerichteten Kontaktgruppe einen strukturierten Dialog zwischen den europäischen Organisationen und Netzen der Zivilgesellschaft untereinander sowie zwischen diesen und den EU-Institutionen.
Die Kommission wird bei ihrer Konsultationspolitik und insbesondere bei den Bemühungen zur Vertiefung ihrer Beziehungen zur organisierten Zivilgesellschaft innerhalb und außerhalb der Union nach Bedarf vom Ausschuss unterstützt. Dies erfolgt durch die Organisation gemeinsamer Anhörungen, Seminare und Konferenzen mit den betroffenen Akteuren zu spezifischen politischen Themen von gemeinsamem Interesse, für die der Ausschuss über die entsprechende Kompetenz und Sachkenntnis verfügt. Insbesondere veranstaltet er jährlich die Tage der Zivilgesellschaft, an denen in der Regel auch ein Mitglied der Europäischen Kommission teilnimmt.
17. Der Ausschuss kann in Ausübung seiner beratenden Funktion eine strukturierte Konsultation der organisierten Zivilgesellschaft in Form von Anhörungen, Seminaren und Konferenzen durchführen. Ziel dabei ist, die Ansichten möglichst vieler betroffener Organisationen der Zivilgesellschaft einzuholen. Die Kommission ist bereit, an der Organisation und Durchführung derartiger Konsultationen auf angemessene Weise und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mitzuwirken, auch durch logistische und/oder finanzielle Unterstützung. 18. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Ausschusses bei der Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative mit Blick auf die Organisationen der Zivilgesellschaft.
Fällt das Thema einer gültigen Europäischen Bürgerinitiative in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses, wird dieser konkret prüfen, ob er rechtzeitig, bevor die Kommission ihren Beschluss zu dieser Initiative fasst, eine Initiativstellungnahme zu diesem Thema abgeben möchte. Der Ausschuss ist bereit, weiter zur Bekanntmachung des Instruments der Bürgerinitiative beizutragen, insbesondere durch die Organisation des jährlichen Tags der Europäischen Bürgerinitiative als Ort des Dialogs, des Austauschs bewährter Verfahren und der Vernetzung, an dem in der Regel auch ein Mitglied der Europäischen Kommission teilnimmt.
Europäisches Semester 19. Die Kommission und der Ausschuss bemühen sich weiterhin um stärkere Synergien zwischen ihren Tätigkeiten und Initiativen in Politikbereichen von besonderer Relevanz für die organisierte Zivilgesellschaft. Das betrifft vor allem das Europäische Semester einschließlich der nachhaltigen Entwicklung und des Klimawandels, die Vertiefung des Binnenmarkts, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Bereiche Einwanderung, Energieversorgung, Beschäftigung und Kompetenzen. Der Ausschuss unterstützt die Kommission bei der Erarbeitung der Analyse und der politischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters.
Der Ausschuss verfolgt die Umsetzung der Prioritäten des Europäischen Semesters, und in den wichtigsten Etappen des Semesters informiert die Kommission den Ausschuss gegebenenfalls über die Umsetzung dieser Prioritäten. Einmal jährlich legt der Ausschuss einen in enger Zusammenarbeit mit dem Netz der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbarer Einrichtungen erarbeiteten Bericht vor, in dem er die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Erstellung der Nationalen Reformprogramme bewertet. Dieser Bericht wird auf der Plenartagung im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates erörtert.
Der Ausschuss lädt das zuständige Kommissionsmitglied ein, an der Debatte teilzunehmen und den Jahresbericht über nachhaltiges Wachstum zu erläutern. Netz der nationalen Wirtschafts- und Sozialräte 20. Die Kommission und der Ausschuss bemühen sich darum, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den politischen Maßnahmen der EU identifizieren können und Mitverantwortung für deren Umsetzung übernehmen. Die Kommission begrüßt daher die Absicht des Ausschusses, seine Anstrengungen zur Einbindung des Netzes der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbarer Einrichtungen fortzuführen.
Externe Dimension und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in Drittstaaten 21. Der Ausschuss bemüht sich, die auswärtige Dimension des Handelns der Union durch einen Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft in Ländern und Regionen zu unterstützen, zu denen die Union strukturierte Beziehungen unterhält. Zu diesem Zweck unterstützt die Kommission die Initiativen des Ausschusses zur Stärkung der Rolle der organisierten Zivilgesellschaft außerhalb der Union und zur Förderung einer Kultur des Dialogs und der Konsultation einschließlich der dafür erforderlichen Strukturen. Der Ausschuss und die Kommission fördern gemeinsam die Einrichtung, die Verwaltung und den Betrieb zivilgesellschaftlicher Instrumente, mit denen die Umsetzung der einschlägigen Teile der Handelsabkommen der EU mit Drittländern überwacht werden soll.
Der Ausschuss koordiniert mit Unterstützung der Kommission gemeinsame Sitzungen zivilgesellschaftlicher Vertreter aus der EU und Drittstaaten, in denen es um die Umsetzung von Handelsabkommen geht. IV. Partnerschaftliche Kommunikation über Europa 22. Sowohl für die Kommission als auch für den Ausschuss ist es von entscheidender Bedeutung, die Synergien zwischen ihnen im Bereich der Kommunikation zu stärken, um die Europäische Union ihren Bürgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen näherzubringen. Die Kommunikation mit den Bürgern und den Organisationen der Zivilgesellschaft über Europa ist eine gemeinsame Aufgabe aller Organe und Einrichtungen der Europäischen Union.
Eine wirkungsvolle Informations- und Kommunikationspolitik der Europäischen Union muss vor allem als öffentlicher Auftrag gesehen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern und den Organisationen der Zivilgesellschaft muss die Möglichkeit eröffnet werden, sich umfassend in die europäische Debatte und in den demokratischen Politikgestaltungs- und Beschlussfassungsprozess der Europäischen Union einzubringen. 23. Nach Einschätzung der Kommission und des Ausschusses liegt es im allgemeinen Interesse der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger, dass sie ihre Beziehungen im Bereich der Information und Kommunikation intensivieren und zu diesem Zweck eng zusammenarbeiten.
Da die Kommunikation über Europa eine gemeinsame Aufgabe der Organe und Einrichtungen der EU ist, werden die Kommission und der Ausschuss eine regelmäßigen Austausch untereinander und mit den EU-Institutionen, auch auf der höheren Führungsebene, pflegen, um Informations- und Kommunikationsfragen zu erörtern. 24. Die Kommission und der Ausschuss sind einhellig der Auffassung, dass im Beschlussfassungsprozess auch Kommunikationsfragen zu berücksichtigen sind. Die Kommission erkennt an, dass dem Ausschuss aufgrund seiner Zusammensetzung und der ihm in den Verträgen übertragenen Aufgaben eine Schlüsselrolle bei der Schaffung eines echten europäischen Raums des Dialogs und der Debatte über jene Themen zukommt, die die Bürgerinnen und Bürger Europas am meisten bewegen und die entscheidend für die Zukunft der europäischen Integration sind.
Die Mitglieder des Ausschusses wirken als Botschafter des Ausschusses, die die Rolle und die Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses auf nationaler und europäischer Ebene vermitteln. Eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit wird es den Organen und Einrichtungen der EU ermöglichen, auf dieses Fachwissen des Ausschusses zurückzugreifen. 25. Die Kommission und der Ausschuss bemühen sich mit vereinten Kräften und unter Nutzung der verfügbaren Kommunikationsplattformen und -werkzeuge um die Medienberichterstattung über ihre gemeinsamen Veranstaltungen. In ihrer Öffentlichkeitsarbeit heben sie ihre jeweilige Rolle hervor.
Die Kommission und der Ausschuss werden Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich der Medienbeobachtung prüfen. Das schließt die Möglichkeit mit ein, dass dem Ausschuss Zugang zu ausgewählten Diensten des Pressesaals der Kommission gewährt wird. 26. Die Kommission und der Ausschuss aktualisieren ihre Verzeichnisse der offiziellen Ansprechpartner in den jeweiligen Amtssitzen sowie in den Mitgliedstaaten und tauschen sie unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen aus. Die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten und die jeweilige Kontaktperson des Ausschusses für die einzelnen Mitgliedstaaten setzen sich wechselseitig über ihre Kommunikationspläne in Kenntnis und arbeiten gegebenenfalls bei der Organisation von Veranstaltungen zusammen.
Die Infrastruktur der Kommissionsvertretungen in den Mitgliedstaaten kann in Fällen, in denen dies angezeigt und logistisch machbar ist, nach Absprache vom Ausschuss für seine Aktivitäten genutzt werden. Darüber hinaus ist gegebenenfalls auch eine Absprache mit den Informationsstellen des Europäischen Parlaments notwendig. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Kommission kann die Unterstützung bei der Organisation lokaler Veranstaltungen des Ausschusses umfassen, z. B. durch Einladung von Journalisten zu Presseterminen des Ausschusses, u. a. auch in den Räumlichkeiten der Vertretungen, durch den Austausch von Informationen und ggf. von Medienkontakten, sofern die Ressourcen dies zulassen und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Sitzungen mit Leitern von Vertretungen können vom Ausschuss entweder als Präsenzsitzung, als Hybrid-Veranstaltung oder online ausgerichtet werden, wenn Einvernehmen über den konkreten Bedarf und über die Ziele solcher Veranstaltungen besteht. 27. Der Ausschuss bildet gemeinsam mit seinen Mitgliedern, seinen Partnerorganisationen und den nationalen Wirtschafts- und Sozialräten und vergleichbaren Einrichtungen ein Informations- und Kommunikationsnetzwerk von zentraler Bedeutung. Wo immer möglich, nimmt die Kommission an den vom Ausschuss organisierten Treffen mit seinen Mitgliedern, seinen Mitgliederorganisationen und den nationalen Wirtschafts- und Sozialräten und vergleichbaren Einrichtungen teil.
V. Umsetzung des Protokolls 28. Die Umsetzung dieses Protokolls wird jährlich von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Ausschusses und dem für interinstitutionelle Beziehungen zuständigen Vizepräsidenten der Kommission überwacht. Grundlage hierfür ist die Bewertung durch die zuständigen Dienststellen der Kommission und des Ausschusses unter Aufsicht der beiden Generalsekretäre. Brüssel, den 27. Oktober 2022 Für die Europäische Kommission Vizepräsident Maroš Šefčovič Für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Christa Schweng Präsidentin C 2024 2206 DE 1 1 01 20240319 DE 0001.0001 8 1 8 1 ANHANG Politische Erklärung zu dem Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Die Unterzeichneten, der für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission ( „ die Kommission “ ) im Namen der Kommission und die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ( „ der Ausschuss “ ), haben heute das neue Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss unterzeichnet.
In den zehn Jahren seit Unterzeichnung des Protokolls von 2012 konnten die Beziehungen zwischen der Kommission und dem Ausschuss vertieft und ihre Zusammenarbeit ausgebaut werden. Dieses Protokoll ist Ausdruck des Willens, diese Partnerschaft und Zusammenarbeit zu erneuern, zu konsolidieren und weiter zu vertiefen. Die Kommission, die einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft pflegt, erkennt die Schlüsselrolle des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses als beratende Einrichtung und „ Haus der europäischen Zivilgesellschaft “ an.
Der Ausschuss trägt entscheidend zur Gewährleistung und Weiterentwicklung der partizipativen Demokratie bei. Die Kommission ist entschlossen, die Initiativen des Ausschusses zur Erleichterung und Förderung des Dialogs und der Konsultation mit der organisierten Zivilgesellschaft in Europa sowie die Initiativen zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft als Ganzes zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden in diesem neuen Protokoll über die Zusammenarbeit die wichtigsten Herausforderungen der aktuellen politischen europäischen Agenda herausgestellt und die erforderlichen Instrumente und Verfahren zu ihrer Bewältigung festgelegt.
Die Kommission und der Ausschuss setzen alles daran, den digitalen und ökologischen Wandel gewinnbringend einzusetzen, geopolitische Entwicklungen vorausschauend anzugehen, die Vorausschau verstärkt in die Politikgestaltung der EU einfließen zulassen und die wirtschaftspolitische Steuerung der EU zu verbessern. Mit dem Protokoll erkennen die Kommission und der Ausschuss die Bedeutung einer engen und besonderen Partnerschaft zwischen ihnen an. Ziel ist es dabei, eine wirtschaftlich florierende, sozial inklusive und ökologisch nachhaltige Europäische Union zu verwirklichen und gleichzeitig die Vorteile einer digitalisierten Gesellschaft und Wirtschaft in vollem Umfang zu nutzen.
Die Kommission und der Ausschuss bekräftigen ihr uneingeschränktes Bekenntnis zu den Grundwerten der Europäischen Union, zu denen auch die Rechtsstaatlichkeit gehört. Sie halten es auch für wichtig, dass die Europäische Union ein wettbewerbsfähiger und attraktiver Unternehmensstandort bleibt und gleichzeitig Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt anstrebt. Dieses neue Protokoll über die Zusammenarbeit soll es der Kommission und dem Ausschuss ermöglichen, ihre politische und legislative Zusammenarbeit weiter zu festigen. Brüssel, den 27. Oktober 2022 Vizepräsident der Europäischen Kommission Maroš Šefčovič Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Christa Schweng 20240312007 482652 2024 2206 EESC ELI:http://data.europa.eu/eli/C/2024/2206/oj C 2024 2206 20240319 DE 01 DE AGREE_INTERINSTIT 20240319 1 7 7 1 8 8 1 1 1 Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss 1 C Amtsblatt der Europäischen Union 2024 2206 67 20240319 DE 1 17252407 1977088X 8 1 8 8 II Mitteilungen INTERINSTITUTIONELLE VEREINBARUNGEN Europäischer Wirtschafts-und Sozialausschuss