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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/18 der Kommission vom 9. Januar 2025 zur Anerkennung gemäß Artikel 31 Absätze 2 und 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001, dass der Bericht genaue Daten für die Messung der auf den Anbau von Weizen, Mais, Sonnenblumen, Sojabohnen und Raps in Ungarn zurückgehenden Treibhausgasemissionen enthält

CELEX
32025D0018
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-01-09
In force since
2025-01-30
End of validity
2030-01-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der am 27. September 2024 bei der Kommission eingereichte Bericht Ungarns wird gemäß Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 anerkannt, da er genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen enthält, die auf den Anbau von Weizen, Mais, Sonnenblumen, Sojabohnen und Raps zurückgehen, die typischerweise in NUTS-2-Regionen in Ungarn hergestellt werden. Die Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.

Article 2

Werden an den Daten im Bericht, dessen Anerkennung am 27. September 2024 bei der Kommission beantragt wurde, Änderungen vorgenommen, die sich auf die Genauigkeit der Daten und damit die Grundlage dieses Beschlusses auswirken könnten, meldet Ungarn diese Änderungen unverzüglich der Kommission. Die Dienststellen der Kommission prüfen die gemeldeten Änderungen, um festzustellen, ob der Bericht weiterhin die genauen Daten enthält, aufgrund derer er anerkannt wurde.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 30. Januar 2030.

Relations

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