Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030
Text
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Article 1
Zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen bzw. zu Stellvertretern werden für die Zeit vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt: zu Mitgliedern die Personen, die nach Mitgliedstaaten getrennt in Anhang I aufgeführt sind; zu Stellvertretern die Personen, die nach Mitgliedstaaten getrennt in Anhang II aufgeführt sind.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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