Durchführungsbeschluss (EU) 2025/138 der Kommission vom 28. Januar 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 im Hinblick auf harmonisierte Normen zur Unterstützung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Cybersicherheit für die in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 festgelegten Kategorien und Klassen von Funkanlagen
Text
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Article 1
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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