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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2025/507 der Europäischen Zentralbank vom 7. März 2025 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2024 (EZB/2025/8)

CELEX
32025D0507
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2025-03-07
In force since
2025-04-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) und der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) Anwendung.

Article 2 Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2024

1 Der nach dem Anhang berechnete Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2024 beläuft sich auf 680564120 EUR.

2 Jede Kategorie beaufsichtigter Unternehmen und beaufsichtigter Gruppen zahlt den folgenden Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren: a) bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 651368183 EUR; b) weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 29195937 EUR.

Article 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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