Beschluss (GASP) 2025/508 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. März 2025 zur Ernennung des Leiters des EU-Koordinierungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (BiH/39/2025)
Text
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Article 1
Generalleutnant Rodolfo SGANGA wird zum Leiter des EU-Koordinierungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) ernannt.
Article 2
1 Wenn der Befehlshaber der Operation ALTHEA nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen, so übernimmt der Leiter des EU-Koordinierungselements in Neapel die Befehlsgewalt der Operation ALTHEA ad interim. In einem solchen Fall unterrichtet der Stabschef der EU-Stabsgruppe der Operation ALTHEA das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) schriftlich darüber.
2 Die Befehlsgewalt ad interim beginnt unverzüglich nach Eingang dieser Informationen beim Vorsitz des PSK.
3 Die Befehlsgewalt ad interim endet, wenn das PSK einen neuen Beschluss über den Befehlshaber der Operation ALTHEA erlässt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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