Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2025/508 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. März 2025 zur Ernennung des Leiters des EU-Koordinierungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (BiH/39/2025)

CELEX
32025D0508
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2025-03-12
In force since
2025-03-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Generalleutnant Rodolfo SGANGA wird zum Leiter des EU-Koordinierungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) ernannt.

Article 2

1 Wenn der Befehlshaber der Operation ALTHEA nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen, so übernimmt der Leiter des EU-Koordinierungselements in Neapel die Befehlsgewalt der Operation ALTHEA ad interim. In einem solchen Fall unterrichtet der Stabschef der EU-Stabsgruppe der Operation ALTHEA das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) schriftlich darüber.

2 Die Befehlsgewalt ad interim beginnt unverzüglich nach Eingang dieser Informationen beim Vorsitz des PSK.

3 Die Befehlsgewalt ad interim endet, wenn das PSK einen neuen Beschluss über den Befehlshaber der Operation ALTHEA erlässt.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions