Beschluss (EU) 2025/537 des Rates vom 27. Januar 2025 über den Beitritt Niues zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Dem Beitritt Niues zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden „Interims-Partnerschaftsabkommen“) wird vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 80 Absatz 2 durch Niue im Namen der Union zugestimmt.
2 Die Kommission notifiziert den anderen Vertragsparteien des Interims-Partnerschaftsabkommens sowie Niue im Namen der Union die Zustimmung der Union zum Beitritt Niues zum Interims-Partnerschaftsabkommen seitens der Union.
3 Der Wortlaut des Marktzugangsangebots von Niue ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
1 Für die Zwecke der vorläufigen Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Union und Niue nimmt die Kommission die in Artikel 76 Absatz 3 des Interims-Partnerschaftsabkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor.
2 Die Union und Niue wenden das Interims-Partnerschaftsabkommen zehn Tage nachdem sie nach Absatz 1 einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren schriftlich notifiziert haben vorläufig an.
Article 3
Die Zustimmung zum Beitritt Niues zum Interims-Partnerschaftsabkommen ist nicht so auszulegen, als begründe sie Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions