Beschluss (EU) 2025/542 des Rates vom 18. März 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite zu Änderungen an dieser Sektorvereinbarung zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge (im Folgenden „Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge“) in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite zu Änderungen an der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge zu vertreten ist, besteht darin, die Änderungen auf der Grundlage des dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurfs zu unterstützen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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