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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/653 des Rates vom 27. März 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1696 über die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

CELEX
32025D0653
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-03-27
In force since
2025-04-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In Regel VI Nummer 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1696 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „Die Kommission ist für die Ausarbeitung, Annahme und Veröffentlichung der offenen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen im Amtsblatt der Europäischen Union nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 zuständig. Die Kommission hört das Europäische Parlament und den Rat auf entsprechender Ebene zu dem Entwurf der offenen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen an, bevor dieser angenommen wird. Nach Eingang der Bewerbungen prüft der Auswahlausschuss diese hinsichtlich der in der offenen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von der Kommission näher ausgeführten Anforderungen des Artikels 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939. Bewerber, die die Zulassungsanforderungen nicht erfüllen, werden von den weiteren Verfahrensschritten ausgeschlossen. Anhand der Unterlagen und der Angaben, die in der Bewerbung gemacht oder nach einem Ersuchen gemäß Regel V übermittelt wurden, legt der Auswahlausschuss die Rangfolge der Bewerber fest, die aufgrund ihrer Qualifikationen und Erfahrungen die Anforderungen erfüllen. Damit der Auswahlausschuss die in Regel VII Nummer 1 genannte Auswahlliste erstellen kann, hört er ausreichend viele der bestplatzierten Bewerber an. Die Anhörung findet in persönlicher Anwesenheit oder, wenn der Auswahlausschuss von sich aus oder auf Antrag des Bewerbers einen begründeten Beschluss fasst, per Videokonferenz statt. Bevor der Auswahlausschuss von sich aus beschließt, eine Anhörung per Videokonferenz durchzuführen, gibt er dem Kandidaten die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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