Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2025/775 der Kommission vom 29. April 2024 über die Staatliche Beihilfe SA.59344 — 2021/C (ex 2021/N, ex 2020/PN) —Umstrukturierungsbeihilfe für TAROM (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2968)

CELEX
32025D0775
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-04-29
In force since
2024-04-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Eine im Jahr 2023 gewährte Kapitalzuführung in Höhe von 2,7 Mio. EUR zugunsten von TAROM S.A. stellt eine staatliche Beihilfe dar und die Kommission bedauert, dass sie von Rumänien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig gewährt wurde.

2 Die Umstrukturierungsbeihilfe für TAROM S.A., die Rumänien in Form einer Kapitalzuführung des Staats in Höhe von rund 45,77 Mio. EUR (die in RON durchgeführt wurde und durchgeführt werden soll) und eines Schuldenerlasses in Höhe des Rettungsdarlehens zuzüglich Zinsen und etwaigen Wechselkursdifferenzen in Höhe von 49,53 Mio. EUR, d. h. insgesamt rund 95,3 Mio. EUR, teilweise durchgeführt hat und durchzuführen beabsichtigt, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Article 2

Rumänien unterrichtet die Kommission binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses über die im Sinne dieses Beschlusses eingeleiteten Maßnahmen.

Article 3

Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions