Beschluss (EU) 2025/775 der Kommission vom 29. April 2024 über die Staatliche Beihilfe SA.59344 — 2021/C (ex 2021/N, ex 2020/PN) —Umstrukturierungsbeihilfe für TAROM (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 2968)
Text
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Article 1
1 Eine im Jahr 2023 gewährte Kapitalzuführung in Höhe von 2,7 Mio. EUR zugunsten von TAROM S.A. stellt eine staatliche Beihilfe dar und die Kommission bedauert, dass sie von Rumänien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig gewährt wurde.
2 Die Umstrukturierungsbeihilfe für TAROM S.A., die Rumänien in Form einer Kapitalzuführung des Staats in Höhe von rund 45,77 Mio. EUR (die in RON durchgeführt wurde und durchgeführt werden soll) und eines Schuldenerlasses in Höhe des Rettungsdarlehens zuzüglich Zinsen und etwaigen Wechselkursdifferenzen in Höhe von 49,53 Mio. EUR, d. h. insgesamt rund 95,3 Mio. EUR, teilweise durchgeführt hat und durchzuführen beabsichtigt, ist im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Rumänien unterrichtet die Kommission binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses über die im Sinne dieses Beschlusses eingeleiteten Maßnahmen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
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