Beschluss (EU) 2025/853 des Rates vom 14. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Aufsichtsbehörde, die gemäß dem Protokoll von Luxemburg zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials eingerichtet wurde, zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zweiten Tagung der Aufsichtsbehörde, die gemäß dem am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials eingerichtet wurde (im Folgenden „Aufsichtsbehörde“), zu vertreten ist, ist im Anhang dieses festgelegt. Geringfügige Änderungen der im Anhang dieses Beschlusses dargelegten Standpunkte können ohne weiteren Beschluss des Rates von den Vertretern der Union auf der Sitzung der Aufsichtsbehörde vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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