Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/876 der Kommission vom 14. März 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2174 in Bezug auf das weitere Vorliegen von Marktbedingungen im Sinne des Artikels 35 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 der Kommission bei einigen Flugsicherungsdiensten für den An- und Abflug an den Flughäfen Alicante und Ibiza (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1525)

CELEX
32025D0876
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-03-14
In force since
2025-03-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Bewertung der Marktbedingungen für die Bereitstellung von Flugplatz-Flugverkehrskontrolldiensten in der An- und Abfluggebührenzone der spanischen Flughäfen Alicante und Ibiza während des dritten und vierten Bezugszeitraums im Sinne des Artikels 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 in der von Spanien am 29. Juli 2019 und am 25. Juni 2024 angemeldeten Form erfolgte gemäß den in Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 festgelegten Bedingungen. Die spanischen Behörden müssen sich vergewissern, dass die in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/2803 festgelegten Bedingungen ab dem Geltungsbeginn derselben Verordnung erfüllt sind, und die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis setzen.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions