Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1250 der Kommission vom 19. Juni 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/638 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer in Rumänien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 4049)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/638 wird wie folgt geändert: In Artikel 1 erhält Buchstabe c folgende Fassung: „c) Verbringungen von Ziegen und Schafen aus dem gesamten Hoheitsgebiet Rumäniens an einen Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat bzw. durch einen anderen Mitgliedstaat bis zum 30. September 2025 verboten sind.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions