Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1250 der Kommission vom 19. Juni 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/638 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer in Rumänien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 4049)

CELEX
32025D1250
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-06-19
In force since
2025-06-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/638 wird wie folgt geändert: In Artikel 1 erhält Buchstabe c folgende Fassung: „c) Verbringungen von Ziegen und Schafen aus dem gesamten Hoheitsgebiet Rumäniens an einen Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat bzw. durch einen anderen Mitgliedstaat bis zum 30. September 2025 verboten sind.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions