Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2025/1285 des Rates vom 20. Juni 2025 über den im Namen der Union auf der 110. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) von 1974, des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code 1994) und des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code 2000) zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32025D1285
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2025-06-20
In force since
2025-06-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 110. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu vertreten ist, besteht darin, der Annahme der Änderungen der Kapitel II-1, II-2 und V des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) von 1974, des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 und des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 gemäß den Anhängen 1, 2, 3 und 4 des IMO-Dokuments 110/3 zuzustimmen.

Article 2

Der Standpunkt, der im Namen der Union gemäß Artikel 1 zu vertreten ist, gilt für die vorgeschlagenen Änderungen, soweit diese Änderungen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen und sich auf die gemeinsamen Regeln der Union auswirken können. Der Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, die alle Mitglieder der IMO sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln. Geringfügige Änderungen des in Artikel 1 festgelegten Standpunkts können ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.

Article 3

Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erteilen, im Interesse der Union durch die vorgeschlagenen Änderungen gebunden zu sein, soweit diese Änderungen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions