Beschluss (EU) 2025/1297 des Rates vom 26. Juni 2025 über die von den Vertragsparteien als zweite Tranche für das Jahr 2025 zu zahlenden finanziellen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds
Text
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Article 1
Der von den Parteien als zweite Tranche für das Jahr 2025 zu zahlende Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird für die Kommission auf 250000000 EUR festgesetzt.
Article 2
Die Vertragsparteien des EEF zahlen die zweiten Tranchen ihrer einzelnen Beiträge zum EEF für 2025 gemäß dem Anhang an die Kommission und die Europäische Investitionsbank.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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