Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1457 der Kommission vom 16. Juli 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich der Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60335-2-60:2003 über besondere Anforderungen für Sprudelbadgeräte und Sprudelbäder und hinsichtlich der mit Einschränkung versehenen Veröffentlichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60335-1:2012 über allgemeine Anforderungen an elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke sowie EN 60335-2-27:2013 über besondere Anforderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung
Text
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Article 1
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nummer 1 des Anhangs gilt jedoch erst ab dem 18. Januar 2027.
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