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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1708 der Kommission vom 29. Juli 2025 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit in Frankreich und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1336 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5363)

CELEX
32025D1708
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-07-29
In force since
2025-07-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Frankreich stellt sicher, dass a) gemäß Artikel 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und unter den in dem genannten Artikel festgelegten Bedingungen von den zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats unverzüglich eine Sperrzone eingerichtet wird, die die Schutz- und Überwachungszonen umfasst; b) gemäß Anhang IX Teil 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/361 und unter den in dem genannten Anhang festgelegten Bedingungen von den zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats unverzüglich eine Impfzone eingerichtet wird; c) die Schutzzone und die Überwachungszone gemäß Buchstabe a sowie die Impfzone gemäß Buchstabe b mindestens die in den Anhängen dieses Beschlusses aufgeführten Gebiete umfassen; d) die Maßnahmen, die in der Schutzzone und in der Überwachungszone sowie in der Impfzone anzuwenden sind, mindestens bis zu den in den Anhängen dieses Beschlusses aufgeführten Zeitpunkten angewandt werden.

Article 2

Frankreich stellt sicher, dass die Verbringungen von Rindern aus der in Anhang I gelisteten Schutzzone und Überwachungszone an einen Bestimmungsort außerhalb der Außengrenze der genannten Zonen in Frankreich oder außerhalb des genannten Mitgliedstaats bis zu den im genannten Anhang aufgeführten Zeitpunkten verboten sind.

Article 3

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1336 wird aufgehoben.

Article 4

Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.

Relations

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