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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1709 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1602 in Bezug auf Zuteilungen im Wege nicht wettbewerblicher Auktionen

CELEX
32025D1709
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-07-29
In force since
2025-08-02
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1602 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 wird Nummer 10 angefügt: „10. ‚Zuteilung im Wege nicht wettbewerblicher Auktionen‘ das Emissionsverfahren, bei dem Mitgliedern des Primärhändlernetzes, die sich an der Auktion beteiligen, neben den versteigerten Unions- und Euratom-Schuldverschreibungen auf ihren Antrag hin innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Auktion weitere Volumina an Unions- und Euratom-Schuldverschreibungen zu einem festgelegten Preis zugeteilt werden, wobei für die Zuteilung gegebenenfalls eine Auktionsplattform genutzt wird.“ 2. In Artikel 3 erhält Buchstabe a folgende Fassung: „a) der Platzierung von Schuldverschreibungen auf den Primärkapitalmärkten, insbesondere durch eine Auktionsplattform und syndizierte Transaktionen;“. 3. In Artikel 5 Absatz 1 erhält Buchstabe a folgende Fassung: „a) Erwerb eines gewichteten Durchschnitts von mindestens 0,05 % des von der Union oder von der Euratom auf halbjährlicher Basis gemäß Teil 1 des Anhangs I versteigerten Volumens. Die Volumina der durch Zuteilungen im Wege nicht wettbewerblicher Auktionen emittierten Unions- und Euratom-Schuldverschreibungen werden von der Berechnung des Erwerbs eines gewichteten Durchschnitts von mindestens 0,05 % des von der Union oder von der Euratom auf halbjährlicher Basis gemäß Teil 1 des Anhangs I versteigerten Volumens ausgenommen;“. 4. In Artikel 6 Absatz 2 wird Buchstabe h angefügt: „h) detaillierte Vorschriften für die Nutzung und die Funktionsweise von Auktionen und Zuteilungen im Wege nicht wettbewerblicher Auktionen festgelegt.“ 5. In Artikel 7 erhält Buchstabe b folgende Fassung: „b) an allen Auktionen von Schuldverschreibungen der Union oder Euratom teilzunehmen und dort Gebote abzugeben und an Zuteilungen im Wege nicht wettbewerblicher Auktionen teilzunehmen, die nach dem Erwerb von Schuldverschreibungen der Union oder Euratom bei Teilnahme an der entsprechenden Versteigerung durchgeführt werden,“. 6. In Artikel 8 erhält Buchstabe a folgende Fassung: „a) Sie haben bei den letzten Auktionen (rollierend) im gewichteten Durchschnitt einen Mindestanteil des von der Union und der Euratom versteigerten Volumens gekauft. Die durch Zuteilungen im Wege nicht wettbewerblicher Auktionen emittierten Volumina werden bei der Berechnung des Mindestanteils des bei den letzten Auktionen (rollierend) im gewichteten Durchschnitt von der Union und der Euratom versteigerten Volumens ausgenommen,“. 7. In Anhang I Nummer 1 erhält Buchstabe g folgende Fassung: „g) Die Berechnungen des von Primärhändlern in dem betreffenden 6-Monats-Zeitraum gekauften Volumens werden gemäß folgender Tabelle gewichtet: Restlaufzeit3,5]]3,5 m-1 J]]1 J-4 J]]4 J-8 J]]8 J-12 J]]12 J-17 J]]17 J-23 J]über 23Koeff.0,512,55,510152025 Die durch Zuteilungen im Wege nicht wettbewerblicher Auktionen emittierten Volumina werden bei dieser Berechnung der gekauften Volumina ausgenommen.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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