Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1756 der Kommission vom 19. August 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2207 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Pockenseuche der Schafe und Ziegen in Griechenland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 5766)
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Article 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2207
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2207 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 Buchstabe b Ziffer ii erhält folgende Fassung: „ii) eine Anzahl von nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Tieren entweder aus derselben zu verbringenden Charge und ausreichend, um eine Seuchenprävalenz von 10 % mit einem Konfidenzniveau von 95 % nachzuweisen, wurde beprobt und mit Negativbefund einem PCR-Test anhand von Speichelproben unterzogen, die innerhalb von 48 Stunden vor dem Zeitpunkt der Verbringung entnommen wurden, oder im Herkunftsbetrieb und ausreichend, um eine Seuchenprävalenz von 10 % mit einem Konfidenzniveau von 95 % nachzuweisen, wurde beprobt und mit Negativbefund einem PCR-Test anhand von Speichelproben unterzogen, die frühestens 21 Tage vor dem Datum der Verbringung und spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt vor der Verbringung entnommen wurden;“. 2. In Artikel 3 Buchstabe e wird das Datum „31. Oktober 2025“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt. 3. Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 2 Adressat
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
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