Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates vom 2. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Die Erklärung der Europäischen Union zum Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits wird im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Das Abkommen wird bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren im Einklang mit dem Abkommen und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Notifikationen vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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