Beschluss (EU) 2025/2047 des Rates vom 29. September 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertretenden Standpunkts
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit Artikel 164 Absatz 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) zu vertreten ist, ist in dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Verordnung (EU) 2024/3015 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 wird, mit Ausnahme des Artikels 36, in Anhang 2 des Windsor-Rahmens unter Nummer 47 „Sonstiges“ aufgenommen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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