Beschluss (EU) 2025/2142 des Rates vom 21. Oktober 2025 über die von den Vertragsparteien als dritte Tranche für das Jahr 2025 zu zahlenden finanziellen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds
Text
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Article 1
Der von den Parteien als dritte Tranche für das Jahr 2025 zu zahlende Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EFF) wird für die Kommission auf 200000000 EUR festgesetzt.
Article 2
Die Vertragsparteien des EFF zahlen die dritte Tranche ihrer einzelnen EFF-Beträge für 2025 an die Kommission gemäß dem Anhang.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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