Beschluss (EU) 2025/2178 der Kommission vom 28. April 2025 über die staatliche Beihilfe SA.63203 (2024/C) (ex 2021/N) Deutschlands zugunsten der Condor Flugdienst GmbH (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2294)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 321,18 Mio. EUR, die Deutschland der Condor Flugdienst GmbH und den von ihr kontrollierten Tochtergesellschaften gewährt hat, ist gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss entfaltet nur Rechtswirkungen, soweit der Beschluss C(2021)5729 final der Kommission vom 26. Juli 2021 in der Sache SA.63203 (2021/N) — Deutschland — Umstrukturierung von Condor keine Rechtswirkungen entfaltet.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Falls dieser Beschluss vertrauliche Angaben enthält, die nicht veröffentlicht werden sollen, werden Sie gebeten, bei der Kommission innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Beschlusses einen mit Gründen versehenen Antrag auf vertrauliche Behandlung zu stellen. Andernfalls geht die Kommission davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts des Beschlusses einverstanden sind. Der Antrag, in dem die entsprechenden Angaben zu präzisieren sind, ist auf elektronischem Wege an folgende Anschrift zu richten: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Registratur Staatliche Beihilfen 1049 Brüssel BELGIEN [email protected]
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