Beschluss (EU) 2025/2204 der Kommission vom 24. Oktober 2025 zur Benennung des Europäischen Koordinators für die Interkonnektivität der Energienetze in Mittel- und Südosteuropa und zur Festlegung der Modalitäten für die Wahrnehmung seines Mandats
Text
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Article 1
Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt wird zum Europäischen Koordinator für die Interkonnektivität der Energienetze in Mittel- und Südosteuropa ernannt.
Article 2
1 Das Mandat des Europäischen Koordinators beginnt am Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses und endet ein Jahr danach.
2 Das Mandat des Koordinators ist, falls erforderlich, zweimal verlängerbar. Der Europäische Koordinator kann die Kommission jederzeit ersuchen, sein Mandat zu beenden.
Article 3
In Anhang I sind die Modalitäten für die Wahrnehmung des Mandats des Europäischen Koordinators festgelegt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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