Beschluss (EU) 2025/2336 des Rates vom 7. November 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel in Bezug auf eine Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 zu vertretenden Standpunkts
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der neunten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (im Folgenden „Abkommen“) zu vertreten ist, besteht darin, die vom Vereinigten Königreich vorgelegte Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 des Abkommens, die im Entwurf der Entschließung 9.1 der neunten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens betreffend den Kiebitzregenpfeifer (Pluvialis squatarola squatarola) aufgeführt ist, zu genehmigen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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