Beschluss (EU) 2025/2655 des Rates vom 16. Dezember 2025 über die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine im Namen der Europäischen Union
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Article 1
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine im Namen der Union wird vorbehaltlich des Abschlusses dieses Übereinkommens genehmigt. Die Unterzeichnung der Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Annahme dieses Übereinkommens im Namen der Union wird genehmigt. Die Annahme der Entschließung zur Festlegung der notwendigen Modalitäten für die Aufnahme der Tätigkeit der Schadensersatzkommission und die Erfüllung ihres Mandats wird im Namen der Union genehmigt. Die Entwürfe der Schlussakte und der Entschließung der Diplomatischen Konferenz sind diesem Beschluss beigefügt. Formale und geringfügige Änderungen des Wortlauts des Übereinkommens, der Schlussakte oder der Entschließung der Diplomatischen Konferenz, die den Inhalt dieser Texte nicht berühren, können von der Kommission im Namen der Union ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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