Durchführungsverordnung (EU) 2025/139 der Kommission vom 16. Januar 2025 zur Gewährung von Schutz in der Union für die im internationalen Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben der Genfer Akte eingetragene Ursprungsbezeichnung Valais / Wallis
Text
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Article 1
Der als Ursprungsbezeichnung in das internationale Register eingetragene Name „Valais / Wallis“ wird in der Union geschützt. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein der Kategorie „Wein“ zuzuordnendes Erzeugnis bezeichnet.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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