Durchführungsverordnung (EU) 2025/169 der Kommission vom 30. Januar 2025 zur Zulassung einer Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae DBVPG 48 SF als Futtermittelzusatzstoff für zur Milcherzeugung genutzte Wiederkäuer (Zulassungsinhaber: Mazzoleni S.p.A.)
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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