Delegierte Verordnung (EU) 2025/220 der Kommission vom 29. November 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine durch Festlegung der detaillierten Elemente des Fortschrittsanzeigers für den Ukraine-Plan
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Article 1 Elemente des Fortschrittsanzeigers für den Ukraine-Plan
Der Fortschrittsanzeiger enthält die folgenden Elemente, um den Fortschritt bei der Umsetzung des Ukraine-Plans anzuzeigen: a) die Erreichung von Schritten, die die Durchführung der im Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447 festgelegten Reformen und Investitionen widerspiegeln, indem sämtliche Schritte, die in zufriedenstellender Weise erreicht wurden, unter Angabe ihrer Anzahl und des prozentualen Anteils an der Gesamtzahl der im Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447 festgelegten Schritte aufgeführt und nach Reformen und Investitionen aufgeschlüsselt werden, b) Fortschritte bei der Zahlung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung und Darlehen, c) Komponenten der ausgezahlten Mittel, d) Verweise auf die Bewertungen, e) Fortschritte bei der Umsetzung des Ukraine-Plans nach Kapiteln dieses Plans, f) Querverweise auf die von der Ukraine im Einklang mit Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/792 veröffentlichte Liste der Personen und Stellen, die für die Durchführung der im Ukraine-Plan festgelegten Reformen und Investitionen über einen Zeitraum von vier Jahren kumulativ Finanzmittel in Höhe von mehr als 100000 EUR erhalten.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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