Durchführungsverordnung (EU) 2025/313 der Kommission vom 17. Februar 2025 zur Zulassung von Lanthancarbonat-Octahydrat als Zusatzstoff in Futtermitteln für Hunde (Zulassungsinhaber: Porus GmbH)
Text
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Article 1 Zulassung
Der im Anhang genannte Stoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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