Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/314 der Kommission vom 17. Februar 2025 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885 als Futtermittelzusatzstoff für Mastrinder (Zulassungsinhaber: Prosol SPA) und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1059/2013

CELEX
32025R0314
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-02-17
In force since
2025-03-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1059/2013

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1059/2013 wird aufgehoben.

Article 3 Übergangsmaßnahmen

1 Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese Zubereitung enthaltenden Vormischungen, die vor dem 10. September 2025 gemäß den vor dem 10. März 2025 geltenden Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Misch- und Einzelfuttermittel, die die im Anhang beschriebene Zubereitung enthalten und vor dem 10. März 2026 gemäß den vor dem 10. März 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions