Durchführungsverordnung (EU) 2025/354 der Kommission vom 21. Februar 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 hinsichtlich der Listen der Drittländer mit einem genehmigten Kontrollplan und der Listen der Drittländer, aus denen der Eingang bestimmter Fischereierzeugnisse in die Union zulässig ist
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 wird wie folgt geändert: 1. Anhang -I erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung. 2. Anhang IX wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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